Wettkampfordnung des Kreischwimmverbandes Kiel

Präambel

Der Kreisschwimmverband Kiel ( KSV ) ist traditionell Veranstalter von vier Wettkämpfen im Jahr. Diese Veranstaltungen repräsentieren nach Außen und Innen den Willen aller schwimmsporttreibenden Vereine und Sparten im Kieler Raum, die leistungs- und breitensportlichen Ziele hoch zu halten und zu erweitern. Die Winterwettkämpfe, Sommerwettkämpfe, Kreismeisterschaft und das Nikolausschwimmen, bereichern in ihrer Vielfalt die Wettkampflandschaft und intensivieren den Zusammenhalt im Kreis.

Finanzielle Überschüsse aus diesen Veranstaltungen helfen darüber hinaus, die wichtigen Aufgaben des Kreisschwimmverbandes Kiel zu finanzieren.

Die Mitglieder sollen sich verantwortlich fühlen, durch hohe Meldezahlen und ihre Mitwirkung in der Organisation, für den Erfolg der Kieler Traditionswettkämpfe zu sorgen.

Alle Vereine und Sparten sind aufgerufen, sich als Ausrichter für einen oder mehrere dieser Wettkämpfe zu bewerben, so dass im Wettstreit der Ideen verschiedener Ausrichter, die Attraktivität der vier Kreiswettkämpfe erhalten und gestärkt werden kann. 

  1. Der KSV ist Veranstalter der vier oben aufgeführten Wettkämpfe. Der technische Leiter kann in Abstimmung mit der Technikersitzung deren Programm und Ausgestaltung jederzeit den Erfordernissen des sich verändernden Wettkampfgeschehens in Schleswig – Holstein anpassen.
  2. Alle Wettkampfveranstaltungen werden zur Ausrichtung einzeln ausgeschrieben. Sie können einzeln oder im Paket vergeben werden.
  3. Der KSV setzt die Termine fest. Er reserviert die Hallenzeiten in der Universitätsschwimmhalle. Ein anderer Austragungsort kann auf Antrag des Ausrichters vom Vorstand genehmigt werden.
  4. Der KSV trägt die Kosten für Medaillen und Schiedsrichterentgelte. Alle anderen Kosten sind Sache des Ausrichters.
  5. Die Ausschreibungen für die Bewerbungen um die Wettkampfveranstaltungen des Folgejahres müssen den Mitgliedern schriftlich, 14 Tage nach der Technikersitzung zugehen. Die Ausschreibungsfrist für die Bewerbung um eine Wettkampfveranstaltung beträgt 6 Wochen.
  6. Findet sich für einen der Wettkämpfe kein Ausrichter, so wird diese Veranstaltung erneut 14 Tage ausgeschrieben. Bei Erfolglosigkeit, übernimmt der Technische Leiter selbst die Planung des Wettkampfs und der KSV wird, die Genehmigung des SVK vorausgesetzt, zum Ausrichter. Der Technische Leiter versichert sich der Mithilfe der Mitglieder des KSV und kann diese, durch Aufwandsentschädigungen im Rahmen der in Punkt 16 genannten Ausrichterpauschalen belohnen. Sollte die Mitwirkung der Mitglieder ausbleiben, fällt die Veranstaltung für das betreffende Jahr aus. Die Mitglieder sind davon zu unterrichten. Die Wettkampfveranstaltung kann danach jederzeit wieder aufgenommen werden, sofern sich ein Ausrichter findet.
  7. Bewerben sich mehrere Mitglieder um die Ausrichtung einer Wettkampfveranstaltung, sollte dem Mitglied der Vorzug gegeben werden, der dieselbe Veranstaltung am längsten nicht mehr ausge­richtet hat, es sei denn, es gibt zwingende Gründe, die dagegen sprechen.
  8. Über die Vergabe der Wettkampfveranstaltungen entscheidet der Vorstand.
  9. Der KSV meldet die Veranstaltungen an. Er erstellt die Ausschreibungen und stellt sie den Mitgliedern spätestens 14 Tage nach der Entscheidung des Vorstands über die Vergabe der Wettkampfveranstaltun­gen schriftlich zur Verfügung. Gleichzeitig sorgt er für den rechtzeitigen Versand an die einzuladenden Vereine.
  10. Der KSV lädt zu den Sommer- und Winterwettkämpfen zusätzlich schwimmsporttreibende Vereine aus dem Norddeutschen Raum ein. Die       Kreismeisterschaften und das Nikolausschwimmen werden, sofern die finanzielle Situation des KSV es erlaubt, nur den Mitgliedern bekannt gemacht.
  11. Der Ausrichter erstellt das Meldeergebnis, sowie eine ausreichende Anzahl an Kopien des Meldeergebnisses für das Kampfgericht. Er muss den teilnehmenden Vereinen, sowie den Schiedsrichtern der Veranstaltung das Meldeergebnis rechtzeitig bekannt gegeben.
  12. Alle Informationen rund um den Wettkampf stellt der Ausrichter im Internet oder, sofern dies nicht möglich ist, in gedruckter Form zur Verfügung.
  13. Der Ausrichter erstellt das Protokoll gemäß der Ausschreibung. Er druckt die Urkunden und sorgt für den fristgemäßen Versand an die amtlichen Stellen.
  14. Der Ausrichter ist für die Einrichtung der Wettkampfstätte verantwortlich.
  15. Die Meldegelder werden prozentual zwischen Veranstalter und Ausrichter verteilt. Die prozentuale Verteilung beschließt der Vorstand des KSV in jedem Jahr, für jede Veranstaltung gesondert. Die Zahlen werden den Vereinen auf der Technikersitzung für das Folgejahr bekannt gegeben.
  16. Dem Ausrichter wird pro Veranstaltungstag nach Abzug aller Kosten eine Ausrichterpauschale zugestanden. Sie beträgt täglich 250,- € für Winter- oder Sommerwettkämpfe und 200,- € für KreismeisterschaftenVerbleiben einem Ausrichter nach Abzug aller Kosten weniger, als die in Punkt 16 angeführten Beträge, kann er beim KSV einen Antrag auf Erstattung der Differenzsumme stellen. Er ist dann gleichzeitig verpflichtet, alle ihm entstandenen Kosten einzeln nachvollziehbar aufzulisten.
  17. Verbleiben einem Ausrichter nach Abzug aller Kosten mehr als die in Punkt 16 aufgeführten Beträge ist damit der Anspruch auf eine Ausrichterpauschale erloschen.
  18. Der Kampfrichterobmann bestimmt die Schiedsrichter für die Veranstaltungen. Dabei sollen möglichst nur Schiedsrichter aus dem Bereich des KSV Kiel zum Einsatz kommen. Es ist darauf zu achten, dass möglichst alle Schiedsrichter innerhalb eines Jahres zum Einsatz kommen.

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